Erstellung des Jahresabschlusses

Aus der von uns gefertigten oder uns übergebenen Buchführung erstellen wir unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Gesetze

• Bilanz

• Gewinn- und Verlustrechnung

• Anhang

• Lagebericht

Erstellung der Einnahmen- Überschussrechnung

Für freiberuflich Tätige und Kleingewerbetreibende erstellen wir

• Einnahmen-Überschußrechnung

• Erläuterungen

• Anlagenspiegel

Der Jahresabschluß bzw. die Einnahmen- Überschußrechnung dokumentiert das abgelaufene Geschäftsjahr und dient Ihnen selbst als Informationsquelle und als Besteuerungsgrundlage für das Finanzamt.

Für externe Adressaten, beispielsweise Kreditinstitute, andere Gläubiger und Handelsregister, erhalten Sie auf Wunsch eine den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend gekürzte Fassung des Jahresabschlusses.