STEUERN:

Wir leben als Staatsbürger in der Bundesrepublik Deutschland und haben zur Erhaltung dieses Staates auch die Pflicht, Steuern zu zahlen, damit der Staat seinerseits die Aufgaben für unser Gemeinwohl erfüllen kann.

Wir als Steuerberater haben auch das Recht Ihnen zu zeigen, Steuern auf legale Art zu minimieren und zu vermeiden, die Steuerlast zu planen und zu steuern.

Die Steuer knüpft an wirtschaftliche Sachverhalte an. Holen Sie deshalb unseren Rat ein, bevor Sie Verträge abschließen bzw. steuerlich relevante Tatsachen schaffen.

Steuerplanung

Ihre Einkünfte können Sie für die Zukunft, entsprechend Ihrem Lebens- und Arbeitsplan, im voraus abschätzen.

Wir übernehmen Ihre Steuerplanung für die Zukunft bis zu zehn Jahren und raten Ihnen zu steuerwirksamen, rentablen und vermögensbildenden Investitionen.

Die aufgestellten Steuerpläne werden im Rahmen der geltenden Gesetze fortgeschrieben, korrigiert und weiter geplant.

Zur Steuerplanung gehört auch die Planung der Unternehmensnachfolge und Überlegungen hinsichtlich der Übertragung Ihres hart erarbeiteten und bereits maximal besteuerten Vermögens an Ihre Erben.

DATEV - HILFEN


Sofern Sie Ihre Buchhaltung nach dem Datev System erstellen lassen, können Sie eine Prognose - Betriebswirtschaftliche Auswertung erhalten. Dies hilft Ihnen für das laufende Jahr, den Geschäftserfolg vorauszuplanen und rechtzeitig betriebswirtschaftliche Maßnahmen zu treffen.

PC - Steuergestaltung

Mit Hilfe dieses EDV-Programms kann für verschiedene Rechtsformen die zukünftige Steuerbelastung ermittelt werden.

Deklaration der Steuern

Nach Ablauf des Kalenderjahres müssen die Steuererklärungen erstellt werden. Diese sind Pflichterklärungen für das Finanzamt, das die Abgabe erzwingen kann. Hier werden die bereits verwirklichten steuerpflichtigen Tatbestände erfaßt. Den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind in diesem Stadium der Beratung enge Grenzen gesetzt.
Erstellung der Jahressteuererklärungen
• Einkommensteuer für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Personen Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Festsetzung von Sparzulagen
• Lohnsteuerermäßigungsanträge
• Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung
• Körperschaftsteuer
• Entwicklung des Eigenkapitals
• Gewerbesteuer • Gewerbesteuerzerlegungserklärung
• Umsatzsteuer
• Vermögensaufstellungen
• Gesonderte Feststellung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften
• Kapitalertragsteuer

Erstellung von unterjährigen Steuererklärungen

• Umsatzsteuer-Voranmeldungen
• Zusammenfassende Meldungen Ein- und Ausfuhr EU-Länder Steuererklärungen aus besonderem Anlaß
• Schenkungssteuererklärung
• Erbschaftsteuererklärung
• Ermittlung des Zugewinnausgleiches
• Antrag auf Investitionszulagen
• Anträge auf Vergütung von Vorsteuern an im Ausland ansässige Unternehmer

Prüfung der Steuerbescheide

Eine wesentliche Aufgabe ist die Prüfung der Steuerbescheide des Finanzamtes innerhalb der Rechtsmittelfristen. Abweichungen zwischen der Steuererklärung und dem Steuerbescheid werden von uns festgestellt.

Einspruch gegen fehlerhafte Steuerbescheide

Gegen fehlerhafte Steuerbescheide wird Einspruch eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt. Wir setzen Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt durch.

Fristenkontrolle
Wir überwachen die Fristen der eingehenden Steuerbescheide.

Betriebsprüfungen

Die Betriebsprüfungen durch das Finanzamt werden entsprechend dem Umfang in unserem Büro, oder in Ihrem Unternehmen durchgeführt. Wir helfen Sachverhalte aufzuklären und Steuernachzahlungen zu vermeiden.