Wirtschaftsprüfung:
Größenklassen nach HGB für Kapitalgesellschaften
Erfüllt eine mittlere Kapitalgesellschaft an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Abschlußstichtagen zwei der folgenden Größenmerkmal
kleinst KapG |
kleine KapG |
mittlere KapG |
große KapG |
|
Umsatzerlöse in Mio € | ≤ 0,70 | ≤ 9,68 | ≤ 38,50 | >38,50 |
Bilanzsumme in Mio € |
≤ 0,35 |
≤ 4,84 | ≤ 19,25 | >19,25 |
ArbN | ≤ 10 | ≤ 50 | ≤ 250 | >250 |
muß eine Prüfung der Buchführung, des Jahresabschlusses mit Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht durchgeführt werden.
Die Pflichtprüfung erfordert bereits vor Jahresende umfangreiche vorbereitende Prüfungshandlungen, was eine rechtzeitige Beauftragung durch den Geschäftsführer, Gesellschafter oder den Aufsichtsrat erforderlich macht.
Über die durchgeführte Pflichtprüfung wird von uns der gesetzliche Prüfungsvermerk (Testat) erteilt.
Freiwillige Jahresabschlußprüfungen
Auch Unternehmen, welche die Größenmerkmale nicht erfüllen, können sich freiwilligen Prüfungen unterziehen, z.B. für Kreditinstitute bei Kreditvergaben.
Über die durchgeführte Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung, die an den gesetzlichen Prüfungsvermerk angelehnt ist.
Sonderprüfungen
Die Prüfung für
• Makler, Immobilien-, Wohnungsvermittlung
• Bauträger • Darlehensvermittlung
• Vermittlung von Kapitalanlagen
Sonstige Prüfungen
Gründungsprüfung nach dem Aktiengesetz.
Gutachterdienst
Unternehmensbewertung
Anläßlich von Kauf, Verkauf, Übertragung von Unternehmen und unter Umständen von Ehescheidungen sind Bewertungen von Unternehmen durchzuführen. Der Wert von Unternehmen ist dann gutachterlich festzustellen. Da wir Ihre wirtschaftliche Situation kennen, sind wir in der Lage, Ihr Unternehmen und dessen Wert zu bestimmen, bei Verkaufsverhandlungen mitzuhelfen und die Übertragung zu begleiten.
Ebenfalls erstellen wir Schiedsgutachten über den Wert des Unternehmens.
Sonstige Gutachten
Gutachten erstellen wir auch für Versicherungsgesellschaften, wenn es z.B. Schadensersatzansprüche von Versicherten hinsichtlich wirtschaftlicher Angelegenheiten betrifft.